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Kanzlei > Arzthaftungsrecht
ArzthaftungsrechtDie Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts steigt stetig. Grund hierfür ist, dass sich der Patient, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung nicht erreicht wird, nicht mehr einfach in sein Schicksal ergeben will. Häufig sucht er nach Fehlern auf Seiten der Ärzte oder des Krankenhauspersonals und nicht selten wird er fündig. Andererseits sehen sich auch Ärzte immer wieder ungerechtfertig der Kritik von Patienten ausgesetzt, denn trotz modernster Arbeitstechniken kann auch heute noch keine Garantie für das Gelingen einer Behandlung gegeben werden. Deutet sich ein Streitfall an, so ist es für die Betroffenen ratsam, möglichst zeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn dieser kann dann:
Außerdem berät er natürlich darüber, ob und inwieweit ein ärztliches Fehlverhalten vorliegen könnte. Möglich ist dies in folgenden Bereichen:
Neben dem Vorliegen eines ärztlichen Fehlers muss außerdem der Zusammenhang zwischen diesem und den eingetretenen medizinischen Folgen nachgewiesen werden, was Probleme bereiten kann und regelmäßig die Einbeziehung eines Sachverständigen notwendig macht. Da der Patient grundsätzlich die Beweislast trägt, sollte er eine Dokumentation der Tatsachen anfertigen, die den Ablauf der Behandlung, die beteiligten Ärzte sowie etwaige Zeugen enthalten sollte. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor oder verstößt der Arzt gegen seine Dokumentationspflicht, so kann dies zu Beweiserleichterungen für den Patienten führen. Das Arzthaftungsrecht wird bei uns betreut von |
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