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AusländerrechtGerade im Ausländerrecht ist der Rat eines Spezialisten oft unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Weisungen der jeweiligen Behörde zur Ermessensausübung sind sehr unübersichtlich, unterliegen ständigen Änderungen und hängen zum Teil vom Herkunftsland ab. Zunehmend bedeutsam wird das Recht der Europäischen Union und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen, die Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betreffen.
Häufig kommt es darauf an, zur richtigen Zeit den richtigen Antrag zu stellen. Hierzu brauchen Sie den Rat eines Spezialisten! Die Kosten unserer Tätigkeit rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergügungsgesetz ab. Für die üblichen aufenthaltsrechtlichen Verfahren finden Sie hier einige Gebührenbeispiele. Im Ausländerrecht betreut Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
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