![]() Rechtsanwälte und Fachanwälte | ||
|
Wir sind Unsere Service |
Kanzlei > Beamtenrecht
BeamtenrechtArtikel 33 des Grundgesetzes beschreibt die Besonderheit des Verhältnisses zwischen dem Staat als Dienstherrn und seinen Beamten:
Beratungsbedarf entsteht vor allem in folgenden Bereichen:
Insbesondere über die Zulässigkeit der unterschiedlichen Besoldung nach Lebensaltersstufen (sog. Altersdiskriminierung) ist in der letzten Zeit Streit entbrannt. Ob eine solche Besoldung, die an das Lebensalter anzuknüpft (im Bund bis 6/2009, in Berlin bis 7/2011), gegen das AGG oder europäisches Recht verstößt, ist in der Rechtsprechung umstritten und obergerichtlich noch nicht geklärt. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist es empfehlenswert, zeitnah entsprechende Anträge zu stellen. Über Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis entscheidet das Verwaltungsgericht. Hierbei müssen nicht nur
verfahrensrechtliche Besonderheiten, sondern auch die lange Verfahrensdauer eines Klageverfahrens
berücksichtigt werden. Im Beamtenrecht betreut Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
Schönhauser Allee 83 Tel.: 030-4467 4467 Öffnungszeiten: U- und S-Bahn, Tram: Parkmöglichkeit: |