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HochschulrechtDer steigenden Nachfrage nach Studienplätzen steht eine begrenzte Ausstattung der Universitäten und Fachhochschulen mit Geld und Personal gegenüber. In vielen Studiengängen übersteigt daher die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen. Wer keinen Studienplatz erhält, stellt sich die Frage, ob er sich einen Studienplatz einklagen kann. Eine solche Klage kann Erfolg haben, da die Hochschulen verpflichtet sind, die Zulassungskapazitäten vollständig auszuschöpfen. Hierbei unterlaufen auf Grund der Komplexität der Berechnungen immer wieder Fehler. Hierin liegt die Chance, bei Überprüfung der Kapazitäten einen freien Studienplatz zu erlangen. Ob die Hochschule die Kapazitäten richtig berechnet hat, kann häufig nur das Verfahren zeigen. Mit etwas Glück kann es jedoch schon vor einer Entscheidung durch das Verwaltungsgericht gelingen, die Hochschule dazu zu bewegen, im Wege eines Vergleiches eine Zulassung auszusprechen. Auch während des Studiums kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Hochschule kommen. So kann eine nicht bestandene Prüfung oder eine nicht erfüllte Auflage einer "Zwangsberatung" eine Exmatrikulation nach sich ziehen. Sehr aufwändig gestaltet sich ein Rechtsstreit um Prüfungsentscheidungen, da eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff erforderlich wird. Erschwert wird eine Überprüfung durch den jedem Prüfer zustehenden Beurteilungsspielraum. Die erfolgreiche Anfechtung einer Prüfungsentscheidung kann aber durchaus gelingen, wenn etwa Richtiges als falsch gewertet wurde oder einer Prüfungskommission Formfehler unterlaufen sind. Im Hochschulrecht betreut Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
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