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Isabell Serauky

Verkehrsrecht



Das Verkehrsrecht betrifft sehr unterschiedliche Rechtsbereiche. So gehören z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld zum Verkehrszivilrecht, Fragen des Entzuges und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis betreffen das Verwaltungsrecht und auch das Verkehrsstrafrecht kann z.B. durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder bei Fahren ohne Fahrerlaubnis betroffen sein.

Außerdem spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr eine große Rolle. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße ahndet der Gesetzgeber immer häufiger mit einem Fahrverbot.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier:

Verkehrszivilrecht bezweckt den Ausgleich der finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls.

Dabei geht es vor allem um:

  • Reparaturkosten,
  • Gutachterkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Nutzungsausfall und
  • Mietwagenkosten.

Um auf möglichst wenigen Kosten "sitzen zu bleiben", müssen einige spezielle Regelungen beachten werden. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst zeitig einen Rechtsanwalt hierzu zu befragen.

Dieser muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr, durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sog. Betriebsgefahr).

Das Verkehrsrecht wird bei uns von Rechtsanwältin Serauky bearbeitet.

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