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VerwaltungsrechtWir vertreten Ihre Interessen gegenüber der staatlichen Verwaltung in vielfältigen Bereichen:
Die anwaltliche Vertretung gegenüber der staatlichen Verwaltung unterscheidet sich im Verfahrensablauf und der Art der anwaltlichen Tätigkeit deutlich von Streitigkeiten zwischen Bürgern. Wir beraten und vertreten Sie im Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde oder im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Die erfolgreiche Gestaltung eines Antragsverfahrens setzt ein fundiertes Wissen des Verwaltungsverfahrens- und prozessrechts voraus und sollte einem spezialisierten Anwalt vorbehalten bleiben. Bei der Beratung und Begleitung des behördlichen Verfahrens können so Fehler vermieden werden, die zum Erlass eines negativen Bescheides führen. Ist bereits ein ablehnender Bescheid erlassen, prüfen wir den ergangenen Bescheid und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Nach der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch den Gesetzgeber ist häufig unmittelbar Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Da es Jahre dauern kann, bis über eine solche Klage entschieden ist, stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit oder Notwendigkeit des sog. "einstweiligen Rechtschutzverfahrens" besteht. Eine erste Orientierung über den weiteren Verfahrensgang bieten die Rechtsmittelbelehrungen am Ende der Bescheide. Diese enthalten eine Information über die Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen! Der Lauf der Frist beginnt in der Regel mit der Zustellung. Zur zuverlässigen Fristberechnung bringen Sie bitte den Bescheid mit dem entsprechenden Umschlag zu Ihrem Beratungsgespräch mit! Im Verwaltungsrecht betreut Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Sven Hasse. |
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