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Kanzlei > Wettbewerbsrecht
WettbewerbsrechtIn Deutschland herrscht das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Jedem Unternehmen ist es erlaubt, sich am wirtschaftlichen Wettbewerb zu beteiligen und damit in den Wettbewerb mit anderen Anbietern zu treten. Die wirtschaftliche Betätigung der Marktteilnehmer ist allerdings nur frei, soweit sie nicht durch gesetzliche Verbote eingeschränkt ist. Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Wettbewerbsrecht, trotz diverser Neuregelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), als rigide und teilweise veraltet. Oft ist es selbst für etablierte Unternehmen schwierig, die rechtliche Zulässigkeit von Werbekampagnen und anderen Wettbewerbshandlungen zu beurteilen. Noch schwieriger gestaltet sich die Situation für junge Unternehmen, die häufig darauf angewiesen sind, durch effektive Werbung überhaupt den Zugang zum Markt zu erhalten. Gerade neue und ungewöhnliche Denkansätze in Form und Methode der Werbung sind rechtlich oft problematisch. Leistungsübersicht:
Das Wettbewerbsrecht wird bei uns von Rechtsanwältin Isabell Serauky betreut. |
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