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Kanzlei > Ausländerrecht > Abschiebung
AbschiebungDie Abschiebung ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Zwangsmaßnahmen. Sie setzt voraus, dass der Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist, das heißt, ihm kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zusteht. Eine Abschiebung hat immer eine Einreisesperre für alle Staaten des "Schengen-Raumes" zur Folge (25 Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und die Schweiz). Die Einreisesprerre gilt unbefristet, kann aber auf Antrag befristet werden. Nach welcher Zeit eine Wiedereinreise möglich ist, hängt vom Grund der Abschiebung, dem Grund der Wiedereinreise und der Verwaltungspraxis der entscheidenden Ausländerbehörde ab. Meistens wird die Bezahlung der Abschiebungskosten und eventueller Haftkosten verlangt. Ob dies zulässig ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist, es nicht zur Abschiebung kommen zu lassen. Daher klären wir rechtzeitig, ob eine Abschiebung mit rechtlichen Mitteln verhindert werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist oder eine Rückkehrperspektive besteht, sollte überlegt werden, einer Abschiebung durch eine "freiwillige" Ausreise zuvorzukommen. So kann zumindest eine Einreisesperre oder Abschiebungshaft vermieden werden. In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Spezialist für Ausländerrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
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