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Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte
Für sogenannte Hochqualifizierte bietet das Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, unmittelbar
eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten (§ 19 AufenthG). Dies ist ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel.
Als Hochqualifizierte bezeichnet das Gesetz
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen, einschließlich wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung,
die ein Jahresbruttogehalt in Höhe von derzeit 64.800,- EUR (Stand: 2009) erhalten.
In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Spezialist für Ausländerrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
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