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Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis
für Hochqualifizierte



Für sogenannte Hochqualifizierte bietet das Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, unmittelbar eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten (§ 19 AufenthG). Dies ist ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel.

Als Hochqualifizierte bezeichnet das Gesetz

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
  • Lehrpersonen, einschließlich wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
  • Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Jahresbruttogehalt in Höhe von derzeit 64.800,- EUR (Stand: 2009) erhalten.


In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Spezialist für Ausländerrecht Rechtsanwalt Sven Hasse.

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Tel.: 030-4467 4467
Fax: 030-4467 4468
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