|
Kanzlei > Ausländerrecht > Studenten und Absolventen
Aufenthaltserlaubnis für Studenten und Absolventen
Studenten können nach § 16 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, einschließlich
der Studienvorbereitung (z.B. Sprachkurs, Studienkolleg) erhalten. Die Voraussetzungen für
die erstmalige Erteilung sind zumeist vor der Einreise
im
Visumverfahren von der Ausländerbehörde geprüft.
Zu Problemen kann es bei der Verlängerung oder beim Studienfachwechsel kommen.
Eine Verlängerung ist möglich, solange zu erwarten ist, dass das Studienziel
noch erreicht werden kann. Abhängig von der Regelstudienzeit wird nach einer gewissen Studiendauer
eine Studienprognose der Hochschule darüber verlangt, wann mit einem erfolgreichen Studienabschluss zu rechnen ist.
Ein Studienfachwechsel oder ein anschließenden Aufbaustudium ist in der Regel möglich, wenn von einem erfolgreichen
Abschluss innerhalb von einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren ausgegangen werden kann.
Absolventen deutscher Hochschulen erhalten nach Abschluss ihres Studiums eine Aufenthaltserlaubnis
für zunächst ein Jahr zur Jobsuche. Bei einem dem Studienabschluss entsprechenden Arbeitsangebot kann eine Aufenthaltserlaubnis für diese
Tätigkeit erteilt werden.
Eine Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit findet bei Hochschulabsolventen nicht mehr statt. Dies gilt auch, wenn der
Absolvent nach Beendigung des Studiums zunächst ausgereist ist und nun zur Arbeitsaufnahme erneut einreisen möchte.
Auch Absolventen ausländischer Hochschulen deren Abschluss einem deutschen vergleichbar ist, können eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten. Wird der Antrag aus dem Ausland gestellt, ist aber in der Regel das Visumverfahren durchzuführen.
In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Ausländerrecht Rechtsanwalt Sven Hasse. |
Schönhauser Allee 83
10439 Berlin
Tel.: 030-4467 4467
Fax: 030-4467 4468
anwaelte@jurati.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 10-13 Uhr
Mo - Do: 15-19 Uhr
Notrufnummer:
09001-jurati (=587284)
(1,99 /Min. a.d. Festnetz der DTAG) U- und S-Bahn, Tram:
Schönhauser Allee
Parkmöglichkeit:
Parkhaus Allee Arcaden
Zufahrt: Greifenhagener Str. 46
|