Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Aufstieg und Fall hängen im Wirtschaftsleben abgesehen vom betriebswirtschaftlichen Geschick des Unternehmers auch von der rechtlichen Absicherung im gesamtwirtschaftlichen Kontext ab.
Im Gegensatz zum allgemeinen für alle Privatleute geltenden Bürgerlichen Recht gelten für Kaufleute besondere Sorgfaltsanforderungen.

Die vielen möglichen Unternehmensformen – von Einzelkaufleuten über die offenen Handelsgesellschaften bis hin zu Aktiengesellschaften – bedingen eine Vielfalt an Rechtsfragen. Diese ergeben sich nicht erst mit Beginn der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern bereits im Vorfeld bei der Gründungsplanung, der Finanzierung und der Vertragsgestaltung.

I. Einzelkaufleute:
vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • die Gründungsplanung und Finanzierung,
  • Fragen des Handelsregisters,
  • die rechtliche Gestaltung der Geschäftsbeziehungen,
  • die Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten im Handelsverkehr,

mit Beginn der wirtschaftlichen Betätigung:

  • wie sollen die kaufmännischen Geschäfte vertraglich abgesichert werden?
  • welche Besonderheiten sind bei Geschäften mit anderen Kaufleuten und Absatzmittlern zu beachten?
  • Beachtung der Handelsregeln und -bräuche,

 

II. Die Handelsgesellschaften
vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung stellen sich folgende Fragen:

  • die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform,
  • die vertragliche Bindung zu Mitgesellschaftern,

mit Beginn der wirtschaftlichen Betätigung

  • wie soll sich die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft vollziehen?
  • wie schlichtet man Streit zwischen den Gesellschaftern?
  • was ist beim Umgang mit den Beschäftigten zu beachten?
  • was ist bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu tun?

bei Konflikten der Gesellschafter ist über folgende Fragen nachzudenken:

  • die Trennung von einem Gesellschafter,
  • die Auflösung der Gesellschaft,
  • die Auseinandersetzung über das Vermögen (einschl. etwaiger Schulden).

Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird bei uns von Rechtsanwalt Michael Loewer betreut.

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