Visum

Visum

Die meisten Staatsangehörigen benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Visafrei können Sie einreisen, wenn Sie EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines der für Kurzaufenthalte von der Visapflicht befreiten Staaten besitzen.

C-Visum (Schengen-Visum)

Für Besuchsaufenthalte oder Geschäftsreisen können Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) beantragen. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.

Wichtig: Die Umwandlung eines Schengen-Visums in eine Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise ist in der Regel nicht möglich.

Häufigster Ablehnungsgrund bei Schengen-Visa ist der Verdacht der Botschaft, dass Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren werden — insbesondere wenn ein Daueraufenthalt (z.B. Familiennachzug) im Raum steht. Die Botschaft bewertet dabei familiäre, berufliche und wirtschaftliche Bindungen an das Heimatland sowie bisherige Reisen im Schengen-Raum.

Eine Klage gegen die Ablehnung eines Schengen-Visums verspricht kaum Erfolg, da den Konsulaten ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. In diesen Fällen sind wir daher nicht tätig. Hintergrundinformationen finden Sie in unserem Seminarskript Besuchsvisa und vorübergehende Aufenthalte.

Nur Staatsangehörige bestimmter Länder können einen Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen: Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA. Für Aufenthaltstitel ohne Erwerbstätigkeit gilt dies zusätzlich für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

D-Visum (Nationales Visum für längerfristige Aufenthalte)

Für Aufenthalte zu Zwecken wie Studium, Erwerbstätigkeit oder Familienzusammenführung benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum). Dieses erfordert in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde.

Die Bearbeitungszeit variiert stark: von wenigen Tagen (z.B. Blaue Karte EU) bis zu mehreren Monaten (z.B. Familienzusammenführung).
Während bei einigen Botschaften die Verfahren digitalisiert wurden und Sie den Antrag online stellen können, dauert es bei anderen Botschaften sehr lange, bis ein Termin zur Antragstellung mitgeteilt wird. Leider haben auch wir in diesen Fällen in der Regel keine Möglichkeiten, einen schnelleren Termin für Sie zu erhalten.

Visumsablehnung und rechtliche Möglichkeiten

Bei Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Nach weitgehender Abschaffung der Remonstration können Sie hiergeten nur eine

  • Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben: Möglich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheides. Verfahrensdauer derzeit ca 12-18 Monate.

 

In zustimmungspflichtigen Verfahren (z.B. Familienzusammenführung) kann es sinnvoll sein, Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde zu beantragen. In manchen Konstellationen lassen sich durch Einbeziehung des Europarechts Handlungsalternativen entwickeln.

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