Aufenthaltserlaubnis
für Studenten und Absolventen
Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – vom Visum bis zur Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschluss.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Für ein Studium in Deutschland benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
Diese kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie:
- an einer deutschen Hochschule zugelassen sind
- ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs vorbereitend absolvieren
- ein ernsthaftes Studienziel verfolgen
Die Voraussetzungen werden häufig bereits im Visumverfahren geprüft. Dabei wird regelmäßig auch Ihre Studienmotivation hinterfragt.
Während des Studiums
- Zweckbindung des Aufenthaltstitels
Ihr Aufenthalt ist manchmal an den konkreten Studiengang oder die Universität gebunden. Ein Wechsel kann dazu führen, dass Ihr Aufenthaltstitel erlischt. - Studiendauer
Die Aufenthaltserlaubnis wird verlängert, solange ein erfolgreicher Abschluss noch zu erwarten ist. Studieren Sie deutlich länger als der Durchschnitt, kann eine Verlängerung schwierig werden. - Erwerbstätigkeit
Sie dürfen in der Regel bis zu 140 Tage pro Jahr oder 20 Stunden pro Woche arbeiten. - Studienabbruch
Ein Studienabbruch kann dazu führen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis sofort ungültig wird. Ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel muss rechtzeitig geprüft und beantragt werden.
Typische Probleme in der Praxis
- Probleme im Visumverfahren (z. B. Zweifel an der Studienmotivation)
- Studienfachwechsel ohne rechtzeitigen Antrag
- Verlängerung wird wegen fehlender oder schlechter Studienprognose abgelehnt
- Unsicherheit beim Wechsel des Aufenthaltstitels
Nach dem Studium: Aufenthalt zur Jobsuche
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
- Dauer: bis zu 18 Monate
- voller Zugang zum Arbeitsmarkt während dieser Zeit
- Voraussetzung der Erteilung: Sicherung des Lebensunterhalts
- Voraussetzung der Verlängerung: qualifiziertes Jobangebot mit angemessenem Gehalt
Perspektive: Dauerhafter Aufenthalt
Wenn Sie nach dem Studium eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Studienzeiten werden auf die erforderlichen Zeiten für die Einbürgerung angerechnet.
Typischer Fall
Sie studieren in Deutschland oder haben Ihr Studium bereits abgeschlossen und möchten hier arbeiten.
Wir prüfen für Sie:
- ob Ihr Aufenthaltstitel verlängert werden kann
- welche Möglichkeiten Sie nach dem Abschluss haben
- wie Sie in eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit wechseln
Das können wir für Sie tun:
- Prüfung Ihrer individuellen Situation
- Strategie für Visum und Aufenthalt
- Unterstützung bei Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltstitels
- Kommunikation mit der Ausländerbehörde
- Vertretung im Antrags- und Klageverfahren
