Einbürgerung

Einbürgerung

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und begleiten Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren.

Wer kann eingebürgert werden?

Eine Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn Sie seit mehreren Jahren in Deutschland leben und Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.

Voraussetzungen

  • Aufenthalt in Deutschland
    In der Regel mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Sie sollten keinen Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung/Bürgergeld) haben
  • Deutschkenntnisse
    Sprachzertifikat B1
  • Einbürgerungstest
    Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Straffreiheit
    Keine relevanten Vorstrafen
  • Geklärte Identität
    z. B. durch Reisepass

Eine mehrfache Staatsangehörigkeit ist inzwischen grundsätzlich möglich.

Besondere Fälle

  • Ehepartner deutscher Staatsangehöriger
    Einbürgerung bereits nach 3 Jahren Aufenthalt möglich
  • Miteinbürgerung von Kindern
    Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam miteingebürgert werden

Typische Probleme in der Praxis

  • Unterlagen sind unvollständig
  • Aufenthaltszeiten werden nicht korrekt angerechnet
  • Probleme beim Nachweis des Lebensunterhalts
  • Verzögerungen bei der Behörde

Fehler im Antrag können zu Verzögerungen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung führen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer eines Einbürgerungsverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der zuständigen Behörde ab. Bearbeitungszeiten von 1-2 Jahren sind keine Ausnahme.

Was kostet die anwaltliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren?

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Anwaltskosten davon ab, wieviel Personen einer Familie einen gemeinsamen Antrag stellen:

Anwaltskosten
Verfahrensgebühr
inkl. MWSt
1 Person 1.187,62 €
2 Personen 1.580,82 €
3 Personen 1832,00 €
4 Personen 2139,03 €

Die Behörde verlangt zusätzlich eine Gebühr von 255 € für erwachsene Antragsteller und 51 € für minderjährige Kinder.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen
  • Strategische Vorbereitung des Antrags
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
  • Übersendung der Unterlagen in Ihrem Namen an die Behörde
  • Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde
  • ggf. Androhung und Erhebung einer Untätigkeitsklage

Lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen. Wir sagen Ihnen klar, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie am besten vorgehen.

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