Freizügigkeit für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen

Freizügigkeit für Unionsbürger und
ihre Familienangehörigen

Als Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz können sich in der gesamten EU frei bewegen,

  • eine Arbeit suchen und aufnehmen (Arbeitnehmerfreizügigkeit),
  • grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten (Dienstleistungsfreiheit) und
  • ein Unternehmen gründen (Niederlassungsfreiheit).

Sie können sich auch ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zeitlich unbefristet in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Die über eine Krankenversicherung verfügen (allgemeine Freizügigkeit).

Eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ist für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht erforderlich. Eine Bescheinigung über das Vorliegen eines Freizügigkeitsrechts (Freizügigkeitsbescheinigung) wird seit Anfang 2013 nicht mehr ausgestellt. Für Unionsbürger ist eine Anmeldung bei der Meldebehörde ausreichend. Nur Schweizer erhalten noch eine deklaratorische Bescheinigung (Aufenthaltserlaubnis-CH).

Auch als Familienangehöriger eines EU-Bürgers unterliegen Sie dem großzügigeren EU-Recht. Dies ist beispielsweise bei der Möglichkeit des Nachzuges der Eltern oder Großeltern, der Visumpflicht oder dem Nachweis von Sprachkenntnissen beim Familiennachzug bedeutsam.

Im Bereich des Zuganges zu Sozialleistungen haben Sie als Unionsbürger im Grundsatz einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Nur wenn Sie über kein Freizügigkeitsrecht verfügen oder sich ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ist ein Ausschluss von JobCenter-Leistungen denkbar. Da in diesem Bereich viele Fragen rechtlich nicht abschließend geklärt sind, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Wenn tatsächlich kein Freizügigkeitsrecht besteht, kann kann die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellen. Da die JobCenter zu einer Mitteilung von Leistungsanträgen verpflichtet sind, ist vor Beantragung von SBG II-Leistungen anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen.

Weitere Informationen zu Freizügigkeit und Sozialleistungen für Unionsbürger finden Sie in unserem Skript EU-Freizügigkeit und öffentliche Leistungen für Unionsbürger.

 

In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht Sven Hasse.

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