Abschiebung
Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie setzt voraus, dass keine Grundlage für einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung besteht.
Unser Ziel: die Abschiebung verhindern
Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist, es gar nicht erst zur Abschiebung kommen zu lassen. Wir klären frühzeitig, ob und wie eine Abschiebung mit rechtlichen Mitteln verhindert werden kann. Wichtig: Je früher wir eingeschaltet werden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wer erst kurz vor der Abschiebung anwaltliche Hilfe sucht, schränkt die rechtlichen Optionen erheblich ein.
Wenn keine rechtlichen Mittel greifen oder eine Rückkehrperspektive besteht, kann es sinnvoll sein, einer Abschiebung durch eine „freiwillige“ Ausreise zuvorzukommen — dies vermeidet in manchen Fällen eine Einreisesperre oder verkürzt deren Dauer.
Folgen einer Abschiebung
Eine Abschiebung hat — ebenso wie eine Ausweisung — eine Einreisesperre für den gesamten Schengen-Raum zur Folge. Die Frist muss vor der Abschiebung bekannt gegeben werden und beträgt in der Regel nicht länger als 5 Jahre, kann im Einzelfall aber abweichen.
Rechtliche Möglichkeiten
Ob eine drohende Abschiebung verhindert werden kann, hängt vom Einzelfall ab. In Betracht kommen insbesondere:
- Duldungsansprüche — z.B. bei Reiseunfähigkeit, familiären Bindungen oder laufenden Verfahren
- Abschiebungsverbote — bei Gefahr für Leib und Leben im Heimatland
- Einstweiliger Rechtsschutz — kurzfristige gerichtliche Aussetzung der Abschiebung
Hinweis zu unserer Beratung
Das Abschiebungsrecht ist ein Randbereich unserer Praxis. Wir führen in diesem Bereich nur in begrenztem Umfang Mandate. Wenn Sie dennoch eine erste Einschätzung wünschen, nutzen Sie bitte unser Onlineformular — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.
