Abschiebung

Abschiebung

Die Abschiebung ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Zwangsmaßnahmen. Sie setzt voraus, dass der Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist, das heißt, ihm kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zusteht.

Eine Abschiebung hat -ebenso wie eine Ausweisung- eine Einreisesperre für alle Staaten des „Schengen-Raumes“ zur Folge (fast alle Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz). Vor einer Abschiebung muss die Frist für die Einreisesperre bekannt gegeben werden. Nach welcher Zeit eine Wiedereinreise möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel soll eine Frist nicht länger als 5 Jahre betragen.

Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist, es nicht zur Abschiebung kommen zu lassen. Daher klären wir rechtzeitig, ob eine Abschiebung mit rechtlichen Mitteln verhindert werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist oder eine Rückkehrperspektive besteht, sollte überlegt werden, einer Abschiebung durch eine „freiwillige“ Ausreise zuvorzukommen und Rückkehrperspektiven zu klären.

In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht und Verwaltungsrecht Sven Hasse.

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