Asylverfahren
Wenn Sie in Deutschland Schutz suchen, durchläuft Ihr Antrag ein mehrstufiges Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anwaltliche Begleitung kann dabei einen entscheidenden Unterschied machen — insbesondere bei der Anhörung und im Klageverfahren.
Was das BAMF prüft
Mit Ihrem Asylantrag prüft das BAMF, ob Sie einen der folgenden Schutzstatus erhalten:
- Flüchtlingsanerkennung (§ 3 AsylG): Wenn Sie wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
- Subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG): Wenn Ihnen im Heimatland ernsthafter Schaden droht (z.B. Todesstrafe, Folter, bewaffneter Konflikt), ohne dass die Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung erfüllt sind.
- Asyl nach dem Grundgesetz (Art. 16a GG): Politisch Verfolgte genießen Asylrecht — dieser Status spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle.
- Abschiebungsverbote (§ 60 AufenthG): Wenn eine Abschiebung aus humanitären Gründen unzulässig ist, etwa wegen schwerer Erkrankung oder drohender Verletzung der EMRK.
Häufige Ablehnungsgründe
- Dublin III-Verordnung/GEAS: Deutschland ist nicht zuständig, weil Sie zuerst in einem anderen EU-Staat eingereist sind.
- Schutz in einem Drittstaat: Ihnen wurde bereits in einem anderen sicheren Land ein Aufenthaltsstatus zuerkannt.
- Keine Verfolgungsgefahr: Das BAMF geht davon aus, dass Ihnen im Heimatland keine Verfolgung droht.
- Glaubwürdigkeitsprobleme: Ihrem Verfolgungsschicksal wird nicht geglaubt — oft aufgrund von Widersprüchen in der Anhörung.
- Sicheres Herkunftsland: Staatsangehörige bestimmter als sicher eingestufter Länder haben erschwerte Bedingungen im Verfahren.
Die Anhörung beim BAMF
Die Anhörung ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren. Hier schildern Sie Ihre Fluchtgründe ausführlich. Fehler oder Unvollständigkeiten in der Anhörung können später kaum korrigiert werden und wirken sich auf alle weiteren Verfahrensstufen aus.
Wir bereiten Sie auf die Anhörung vor und erklären Ihnen, worauf es ankommt — auch wenn eine anwaltliche Begleitung zur Anhörung selbst nicht immer möglich ist.
Ablehnung und Klage
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, innerhalb kurzer Fristen Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Die Fristen sind je nach Art der Ablehnung sehr unterschiedlich — bei manchen Bescheiden beträgt sie nur eine Woche. Handeln Sie daher sofort!
Auch nach Zuerkennung eines Schutzstatus kann dieser wieder entzogen werden, wenn sich die Lage im Heimatland verändert hat. Auch gegen einen solchen Widerruf kann anwaltlich vorgegangen werden.
Unsere Beratung
Wenn Sie eine Vertretung wünschen, fragen Sie bitte hier einen Termin an. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, ob wir aktuell freie Kapazitäten haben, um Sie zu verteten.
