Michael Loewer

Rechtsanwalt Michael Loewer
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Michael Loewer

 

 

 

 

 

 

 

 

Michael Loewer ist seit den 1990er Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er als Kaufmann und Geschäftsführer im Einzelhandel tätig — diese unternehmerische Erfahrung prägt seine praxisnahe Beratung bis heute.

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch

Dozententätigkeit

  • Berliner Anwaltsverein (Fortbildung von Rechtsanwälten)
  • Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte – VdAA (Fortbildung von Fachanwälten und Personalverantwortlichen)
  • ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (Betriebsratsschulungen)
  • APRAXA e.G. (Fortbildung von Fachanwälten und Personalverantwortlichen)
  • IHK Berlin (Arbeitsrecht für geprüfte Personalfachkaufleute)
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg
  • Landesamt für Soziales und Familie des Freistaates Thüringen

Vortragsschwerpunkte: Arbeitsrecht für Personalverantwortliche · Elternzeit in der betrieblichen Praxis · Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz · Diskriminierungsverbote im Erwerbsleben · Tarifrecht im öffentlichen Dienst Berlin

Veröffentlichungen

Arbeitsrechtliche Aspekte der Elternzeit

Mitgliedschaften

Werdegang

Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaft in Berlin
Parallel zum Studium Kaufmännische Tätigkeit im Tabakwarengroßhandel; Geschäftsführung eines mittelständischen Einzelhandelsunternehmens mit mehreren Filialen; Beteiligung an einer OHG im Bereich Tabakwaren, Presse und Automaten
1998 – 2000 Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin
Ausbildungsschwerpunkt: Arbeitsrecht · Station u.a.: Arbeitsgericht Berlin
2000 Zulassung als Rechtsanwalt
seit 2014 Fachanwalt für Arbeitsrecht

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