Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte

Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte
(BlueCard / Blaue Karte EU)

Die Blaue Karte EU („BlueCard“) bietet ausländischen Akademikern die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Die BlueCard erhalten Sie, wenn Sie

  • einen deutschen, einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und
  • ein konkretes Stellenangebot für einen dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz mit einem Bruttogehalt von 58.400 Euro jährlich bzw. 4.866,67 Euro monatlich (2023) vorlegen.
    Für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte, IT-Fachkräfte gilt eine reduzierte Gehaltsgrenze von 45.552 Euro jährlich bzw. 3.796 Euro monatlich (2022), sofern das Entgelt für die angebotene Tätigkeit angemessen ist.

Auch wenn Sie die Einkommensgrenze für eine Blaue Karte-EU nicht erreichen, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, wenn Sie über einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügen.

Ob ein ausländischer Hochschulabschluss als gleichwertig anerkannt wird, können Sie auf dem Informationsportal der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse recherchieren. Wenn Sie Ihren Abschluss dort nicht finden, sollten Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen.

Wenn Sie einen Abschluss in einem sog. reglementierten Beruf (z.B. im medizinischen Bereich) haben, benötigen Sie möglicherweise eine Berufserlaubnis oder Anerkennung der zuständigen Landesbehörde. Die zuständige Behörde finden Sie auf anerkennung-in-deutschland.de

Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte-EU können bei einer Deutschen Auslandsvertretung oder bei einem legalen Aufenthalt in Deutschland (z.B. mit Schengen-Visum) auch unmittelbar bei der Ausländerbehörde gestellt werden, wenn Sie das Arbeitsplatzangebot nach der Einreise erhalten haben.

Die Blaue Karte-EU wird für 4 Jahre erteilt, maximal aber für die Dauer des Arbeitsvertrages plus 3 Monate. Innerhalb der ersten zwei Jahre muss ein Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.

Nach 33 Monaten können Sie als Inhaber einer Blauen Karte-EU eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis (permanent residency) erhalten. Voraussetzung sind Sprachkenntnisse der Stufe A1. Bei Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe B1 erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten.

Ihre Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder erhalten zwar keine Blaue Karte, aber eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen mit  Arbeitserlaubnis. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte nicht erforderlich.

In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht  Sven Hasse.

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