Familiennachzug zu Unionsbürgern

Familiennachzug zu Unionsbürgern

Wenn Sie Unionsbürger sind, können Sie unter erleichterten Bedingungen Familienangehörige nachziehen lassen und mit ihnen zusammenleben.

Diese Regelungen sind dann anwendbar, wenn Sie

    • die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, Nowegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz besitzen
    • in einem anderen EU-Land leben 
    • in diesem EU-Land arbeiten/selbständig sind oder sich selbst finanzieren können.

Beispiele:
Sie sind deutsche Staatsangehörige und arbeiten in Belgien und möchten, dass Ihre 20-jährige Tochter mit russischer Staatsangehörigkeit nach Belgien zieht. 

Sie sind spanischer Staatsangehöriger und wohnen und arbeiten in Deutschland. Sie möchten Ihre afghanische Ehefrau nach Deutschland nachziehen lassen.

Sie sind deutscher Staatsangehöriger und leben in Österreich. Sie arbeiten aus dem Homeoffice für eine Firma in Deutschland. Ihr Einkommen reicht aus, damit Sie und Ihre Familie in Österreich davon leben können. 

Auf unserer Website familymigration.eu haben wir ausführiche Informationen zusammengestellt und ein Online-Tool entwickelt, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Familienangehörigen unter diese Regelungen fallen.

In der praktischen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem EU-Freizügigkeitsrecht kommt es häufig zu Schwierigkeiten, so dass eine anwaltliche Unterstützung empfehlenswert ist.

In diesem Bereich beraten und vertreten Sie unsere Fachanwälte für Migrationsrecht Sven Hasse und Marten Kaspar.

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